Kosten

In meiner privaten Arztpraxis stelle ich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ in Rechnung.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bekommen die Kosten in der Regel erstattet, gesetzlich Versicherte normalerweise nicht.

Es gibt auch private Zusatzversicherungen, die  naturheilkundliche und homöopathische Behandlungen bezahlen.